Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB sind ein Entwurf und sollten vor Veröffentlichung anwaltlich geprüft werden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über künstlerische Darbietungen (insbesondere Bühnenshows, Walking-Acts, Workshops, Messeauftritte und Werbedrehs) zwischen Samuel Weller, Sperberweg 9, 85716 Unterschleißheim (nachfolgend „Künstler“), und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsschluss
Auf eine Anfrage des Auftraggebers erstellt der Künstler ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail) zustande. Art, Umfang, Ort und Zeit der Leistung ergeben sich aus dem Angebot.
§ 3 Leistung
Der Künstler erbringt die vereinbarte Darbietung persönlich. Inhalt und Choreografie der Darbietung liegen im künstlerischen Ermessen des Künstlers, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Werden zusätzliche Freestyler vermittelt (Duo-/Team-Shows), wird dies im Angebot gesondert ausgewiesen.
§ 4 Honorar und Zahlung
Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar zuzüglich der dort ausgewiesenen Nebenkosten (z. B. Anfahrt, Übernachtung). Die Abrechnung erfolgt nach dem Auftritt per Rechnung; das Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die im Angebot beschriebenen Voraussetzungen am Veranstaltungsort bereit, insbesondere eine geeignete, ebene und trockene Auftrittsfläche sowie – soweit vereinbart – Tontechnik mit AUX-/USB-Anschluss. Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsvorschriften und erforderlichen Genehmigungen.
§ 6 Verhinderung, höhere Gewalt
Kann der Künstler die Leistung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit) nicht erbringen, bemüht er sich, in Abstimmung mit dem Auftraggeber einen gleichwertigen Ersatz-Freestyler zu vermitteln. Gelingt dies nicht, entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Bei Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
Aufnahmen der Darbietung zu privaten Zwecken der Gäste sind zulässig. Eine kommerzielle Nutzung von Aufnahmen der Darbietung (z. B. für Werbung) bedarf der vorherigen Zustimmung des Künstlers. Der Künstler darf im Rahmen des Auftritts entstandene Aufnahmen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwenden, soweit der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§ 8 Haftung
Der Künstler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026 (Entwurf)